Dokumente
Für die Anmeldung bei Behörden oder für die Eröffnung eines Firmenkontos werden verschiedenen Firmenunterlagen benötigt. Die Wichtigsten im Überblick:
Wozu überhaupt Dokumente?
So wie reale, natürliche Personen zu verschiedenen Gelegenheiten ihre Identitätskarte oder den Pass vorzeigen müssen, gibt es auch bei Gesellschaften eine Reihe von Dokumenten, die die Existenz und die Identität der Firma belegen und die Auskunft darüber geben, wer in welcher Form am Unternehmen beteiligt und wer für die Firma verantwortlich ist.Certificate of Incorporation
Das Certificate of Incorporation ist eine Art Geburtsurkunde für jede Firma. Es bestätigt, dass und wann genau die Company in das englische Handelsregister eingetragen wurde. Es enthält den Firmennamen, das Gründungsdatum und die Company-Nummer. Die Limited Company erlangt mit der Ausstellung des Certificate of Incorporation ihre Rechtsfähigkeit, so dass von diesem Datum an im Namen der Gesellschaft wirksame Rechtsgeschäfte getätigt werden können.Memorandum & Articles
Der Gesellschaftsvertrag (Memorandum) und die Satzung (Articles) sind das rechtliche Kernstück einer Limited Company.Handelsregisterauszug
Ein englischer Handelsregisterauszug fasst ebenso wie ein Schweizer Registerauszug verschiedene Eck- oder Stammdaten einer Firma zusammen, die beim Handelsregister eingetragen sind. Er benennt unter anderem die aktuelle Anschrift einer Limited Company und auch den oder die Geschäftsführer sowie den Secretary.Beglaubigte Übersetzung
Entsprechend der Schweizer HRegV ist für eine Anmeldung von ausländischen Kapitalgesellschaften in der Schweiz eine beglaubigte Übersetzung von bestimmten Firmenunterlagen notwendig. Beglaubigt bedeutet, dass ein staatlich zugelassener Übersetzer die Übereinstimmung des Inhalts der Übersetzung mit dem des englischen Originals bestätigt.Apostille
Ein englischer Handelsregisterauszug, auch wenn er vom englischen Handelsregister beglaubigt wurde, ist in der Schweiz zunächst nicht gültig bzw. er wird in der Regel in dieser einfachen Form nicht akzeptiert, weil er nicht fälschungssicher ist, womit seine Beweiskraft leidet.





