Für wen ist eine Limited Company geeignet?
Eine Limited Company ist für jeden geeignet, der schnell und preiswert die persönliche Haftung für seine unternehmerischen Aktivitäten ausschließen möchte. Die Gesellschaftsform eignet sich inbesondere für Vorhaben, die nicht über Kredite und Förderungen finanziert werden können oder sollen.Darüber hinaus gibt es inzwischen eine ganze Reihe weiterer intelligenter Gestaltungsmöglichkeiten, da Limited Companies zunehmend nicht nur für den Haupt- sondern auch für Neben- oder Tochtergesellschaften eingesetzt werden, womit sich ganz unterschiedliche betriebwirtschaftliche Zwecke und auch steuerliche Strategien verfolgen lassen.
Klein- und Kleinstgründungen
Kleinunternehmer, für die eine GmbH oder AG völlig überdimensioniert wäre, die aber dennoch auf einen soliden Haftungsschutz für ihren Betrieb nicht verzichten können oder möchten. Insbesonderne Kleingewerbetreibende, die nach wie vor den größten Anteil am Gründungsgeschehen in der Schweiz ausmachen, können von der Rechtsform Limited erheblich profitieren.
Auslagerung von risikoreicheren Geschäftszweigen
Nicht jedes Geschäft, Kunde oder Partner birgt das gleiche Risiko. Oft sind nur bestimmte Bereiche, Partner- oder Kundengruppen eines Betriebes mit erhöhten Risiken verbunden. Durch eine Auslagerung der Risikoträger auf eine eigenständige Gesellschaft kann der Hauptbetrieb zuverlässig vor Schäden geschützt werden.
Auslagerung von neuen Produkten oder Dienstleistung
Oft kommt es vor, dass eine neue lukrative Geschäftsidee nicht so recht zum Geschäftszweck des bestehenden Betriebes passt, weil sie das Unternehmensprofil zu stark verwässern und bestehende Kunden und Geschäftspartner eher irritieren würde. Durch Auslagerung auf eine eigene Gesellschaft können Geschäfts- oder Produktbereiche, die nicht zusammenpassen, im Außenauftritt sauber getrennt werden.
Testprojekte/Markttests
Ob neue Konzepte oder Produktideen auf dem Markt Erfolg haben, zeigt sich meist erst in der Realität, da viele Märkte heute für verlässiche Prognosen zu unberechenbar sind. Oft jedoch gehen Flops nicht nur mit finanziellen Verlusten sondern auch mit einem Imageverlust einher. Markttests können zunächst auf eine Limited ausgelagert werden, um so das Ansehen des Hauptbetriebes nicht zu gefährden und das finanielle Risiko des Markttests zu begrenzen.
Internationale Zielmärkte
Eine Limited eignet sich besonders auch für Branchen in welchen sich ein internationaler Bezug sehr gut macht oder für Unternehmen die über die Grenzen der Schweiz hinaus auf dem europäischen oder Weltmarkt tätig sind. Der Bekanntheitsgrad insbesondere in angelsächsichen Ländern – Schweizer Rechtsformen sind hier weitestgehend unbekannt – schafft eine ideale Basis für transnationale Geschäfte. Ein und dieselbe Limited kann außerdem für Zweigstellen in mehreren Ländern verwendet werden.
Neustart nach Konkurs mit einer Auffanggesellschaft
Einmal am Boden immer am Boden, lautet die Devise im Falle eines geschäftlichen oder privaten Konkurses, was einen Neuanfang und Wiederaufbau oft erschwert oder sogar vereitelt. Doch wie soll man Schulden zurückzahlen, wenn man ständig am Geldverdienen gehindert wird? Limited Companies haben sich in den vergangenen Jahren als probates Mittel entpuppt nach einem finanziellen Schiffbruch wieder geschäftliche Fuß fassen zu können.







