Mehrwertsteuer
Im Gegensatz zur Gewinn- und Kapitalsteuer ist die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer. Sie wird beim Endverbraucher und nicht beim Unternehmer erhoben, der die Steuer quasi nur für das Steueramt einsammelt.
Der normale Mehrwertsteuersatz beträgt 7.7 %, für Güter des täglichen Bedarfs wie z.B. Essen und Getränke gilt ein reduzierter Steuersatz von 2.4 %. Obwohl die Schweiz in Europa damit die mit Abstand niedrigsten Mehrwertsteuersätze hat, machte die Mehrwertsteuer im Jahre 2009 etwa ein Drittel des gesamten Schweizer Steueraufkommens von etwa 56 Mrd. Franken aus.
Er kann sich dann allerdiings freiweilig zur Mehrwertsteuer anmelden. Bis zum 31.12.2009 war dazu ein Mindestumsatz von 40'000 Franken notwendig, der durch das neue, am 01.01.2010 in Kraft getretene Mehrwertsteuergesetz weggefallen ist. Seitdem ist ein Mindestumsatz für eine freiwillige Anmeldung nicht mehr notwendig.
Eine freiwillige Anmeldung empfiehlt sich immer dann, wenn nennenswerte Ausgaben gemacht werden, die selbst der Mehrwertsteuer unterliegen, die ansonsten nicht als Vorsteuerabzug berücksichtigt werden kann.
Bei neuen Firmen wird zunächst ein Jahresumsatz geschätzt, der dann nach Ablauf der ersten drei Monate überprüft wird. Stellt sich heraus, dass nach Hochrechnung auf ein Jahr 100'000 Franken Umsatz wahrscheindlich überschritten werden, muss dann eine Anmeldung zur Mehrwertsteuer erfolgen. Liegt der hochgerechnete Umsatz darunter, dann nicht und die Anmeldung bleibt freiwillig.







