Unternehmenssteuern
Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sind in der Schweiz als Unternehmen selbst nicht steuerpflichtig. Der Einzelunternehmer bzw. die Gesellschafter einer Personengesellschaft versteueren ihr Privat- und Geschäftsvermögen als Ganzes im Rahmen der regulären Einkommenssteuererklärung.
GmbHs, AGs und auch Limited Companies hingegen werden als juristische Personen eigenständig besteuert, wobei es steuerrechtlich keine Rolle spielt, ob man eine GmbH, AG oder Limited hat. Bezahlt werden muss immer in der gleichen Art und Weise.
Die Steuerbelastung hat von daher oft einen Einfluss auch auf die Standortwahl - was in anderen Länder wie etwa Deutschland oder Frankreich nicht oder nur sehr untergeordnet der Fall ist.
- Bundessteuer - erhoben vom Bund
- Gewinnsteuer - erhoben von den Kantonen und Gemeinden
- Kapitalsteuer - erhoben von den Kantonen und Gemeinden
- Mehrwertsteuer - (nur obligatorisch bei Umsatz von über 100'000 CHF)
Der größte Anteil wird von den Kantonen und Gemeinden erhoben, was zu einer gewissen Wettbewerbssituation führt. Die Steuern werden allerdings nur von einer Stelle eingezogen.







