Es muss deshalb immer neun Monate nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres eine Steuererklärung (Tax Return) eingereicht in England werden, auch wenn die Steuerlast gleich Null beträgt.
Da eine Null-Steuererklärung für die britischen Behörden allerdings kein Zugewinn ist, ist es alternativ auch möglich, sich von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung befreien zu lassen. Dies kann mit einem formlosen Antrag geschehen, der in der Regel dazu führt, dass die gesamte Steuerakte für die Limited Company geschlossen wird.
Erforderlich dafür ist ein Nachweis darüber, dass die Firma in der Schweiz Ihre Steuern bezahlt, was mittels einer Steuersitzbescheinigung des Steueramts Vorort bewerkstelligt werden kann.
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