Verantwortlich für die Erledigung der Pflichten ist/sind immer der oder die rechtlichen Vertreter der Firma - der oder die Geschäftsführer (Director/s). Traditionell übernimmt - falls vorhanden - der Firmensekretär (Company Secretary) die meisten dieser Aufgaben.
Die Erledigung der Pflichten kann auch an uns delegiert werden, was sich dann nennt und zu jedem Zeitpunkt dazu gebucht werden kann
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