Unsere Leistungen

Alle Einzelleistungen, Gründungspakete und Zusatzleistungen im Überblick

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der easy & simple Formations UK Ltd. und ihren Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Anwendungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Leistungs- und Produktangebot der easy & simple Formations UK Ltd., das über die Internetseite unter der Webadresse www.easy-limited.ch vertrieben wird. Das Angebot richtet sich an Unternehmer aus der Schweiz.

2. Vertragsschluss

Eine Bestellung kann fernmündlich, per Email oder über unser Online-Bestellformular aufgegeben werden. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt dabei mit der Rechnungsstellung zustande. Ein Rücktrittsrecht besteht grundsätzlich nicht. Bei Stornierungen aus Kulanzgründen nach Zustandekommen des Vertrags - welche unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung erfordert - wird eine Stornierungsgebühr von 50 % des Auftragswertes erhoben. Ist die Eintragung einer Gesellschaft in England zum Zeitpunkt der Stornierung bereits erfolgt, so ist der gesamte Auftragswert bei Stornierung fällig. Die easy & simple Formations UK Ltd. behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Preise und Zahlung

Es gelten die Preise unseres aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnisses.  Nicht darin enthalten sind alle Fremdkosten von Behörden oder Banken. Zahlung sind per Kreditkarte, Banküberweisung oder über den Payment-Provider Paypal möglich. Die Zahlung ist grundsätzlich vor Leistungserbringung fällig. Es besteht kein Anspruch auf Auftragserfüllung vor Zahlungseingang.

Rechnungen haben ein Zahlungsziel von 14 Tagen.

4. Identitätsprüfung

Werden englische Firmenadressen für Kunden bereit gestellt, die selbst nicht in England ansässig sind, so sind wir als Gründungsagentur durch das englische Geldwäschegesetz (Anti-Money Laundering Act) gesetzlich dazu verpflichtet, die Identität des jeweiligen Kunden und dessen Wohnsitz festzustellen. Die Gründung einer Gesellschaft bzw. die gesonderte Bereitstellung einer englischen Firmenanschrift kann deshalb erst nach Erhalt eines Scans der Identitätskarte oder des Reisepasses sowie eines Adressnachweises in Form einer Verbrauchsrechnung erfolgen.

5. Lieferzeiten

Alle angegebenen Lieferzeiten verstehen sich als Ungefähr-Angaben, die im Einzelfall auch überschritten werden können. Sie gelten somit nur als annähernd vereinbart. Überschreitungen der Lieferfristen begründen grundsätzlich keinen Rücktritt vom Vertrag. Dies gilt insbesondere dann, wenn Dokumente auf dem Postwege verloren gehen, die Zustellung sich verzögert oder wenn sich Verzögerungen bei der Bearbeitung bei Behörden oder externen Dienstleistern wie Notaren oder Übersetzern ergeben. Insbesondere bei beglaubigten Dokumenten und Apostillen gibt es gewisse Schwankung bei der Bearbeitungszeit, die vom Arbeitsaufkommen bei der jeweiligen Behörde bzw. dem Notar abhängig sind. Selbiges gilt für die Postlaufzeiten.

Bei den Gründungspaketen CH009 Nominee-Limited economy und CH010 Nominee-Limited premium muss vor dem Versand der Firmenunterlagen per Post die Treuhandvereinbarung im Original in notariell beglaubigter Form bei uns eingegangen sein.

6. Laufzeit und Kündigung von Serviceverträgen

Die Serviceleistungen Registered Office, Firmenverwaltung sowie der Treuhand-Service (Nominee Shareholder) unterliegen einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Die Vergütung ist jeweils im Voraus zu entrichten. Ein Rückerstattung anteiliger Beträge bei vorzeitiger Kündigung ist nicht möglich.

Bei der Verlängerung der Leistungen Registered Office, Secretary Service und Nominee Shareholder beginnt der Leistungszeitraum im Anschluss an den vorhergehenden Zeitraum. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist die easy & simple Formations UK Ltd. bei Verlängerungen berechnet, den Servicevertrag zu kündigen und den englischen Behörden mitzuteilen, dass die jeweilige Gesellschaft unter der bisherigen Anschrift nicht mehr zu erreichen ist. Schadensersatzansprüche im Falle einer etwaigen, dadurch bedingten Löschung einer Gesellschaft von Amts wegen sind ausgeschlossen.

7. Registered Office (englische Meldeadresse)

Werden englische Adressen für ausserhalb von England ansässige Kunden bereitgestellt, so ist der Kunde verpflichtet, uns zeitnah eine IDK- oder Passkopie nebst Nachweis über seine aktuelle Wohnanschrift bereitzustellen. Werden uns diese Unterlagen trotz Erinnerung nicht übermittelt, so sind wir berechtigt die Bereitstellung der englischen Meldeadresse (Registered Office) zu kündigen, wobei eine Rückerstattung der Gebühren dafür nicht möglich ist.

Die für die Gründung und den Erhalt einer Gesellschaft zur Verfügung gestellte Anschrift in England (Registered Office) darf nicht als alleinige Rechnungsanschrift für kostenpflichtige Dienstleistungen oder Waren oder für gerichtliche Zwecke benutzt werden. Insbesondere der Eingang von Mahnungen, Schreiben von Inkassounternehmen, Mahnanwälten, Gerichtsvollziehern oder Gerichten an unsere englische Anschrift berechtigt uns zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses, wobei eine Rückerstattung von Gebühren nicht erfolgt. Der Vertragspartner haftet darüber hinaus für sämtliche, in einem solchen Kontext entstandenen Aufwendungen.

8. Firmenverwaltung (Secretary Service)

Der Secretary Service ist dazu gedacht, die Pflichten einer Limited Company in England abzudecken.

Er beinhaltet:  

# Die Stellung des englischen Secretary. Wir sind beim englischen Handelsregister als offizieller Ansprechpartner registriert
# Die Einreichung des Jahresabschlusses (Annual Accounts) beim englischen Handelsregister
# Die Anfertigung und Einreichtung des jährlichen Jahresberichts (Confirmation Statement)
# Die Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Abgabe einer Steuerklärung in England.
# Sonstige anfallende Korrespondenz mit den Behörden

Der Secretary Service beinhaltet nicht:

# Die Durchführung und die Dokumentation von bestimmten Änderungen, insbesondere Änderungen bei den Inhabern, Firmennamen, Stammkapital oder wenn die Gesellschaft wieder gelöscht werden soll.
# Die Erstellung und Überführung der einzureichenden Jahresabschlüsse selbst

Jahresabschlüsse sowie alle anderen in England einzureichenden Unterlagen, für die es eine Abgabefrist gibt, müssen spätestens 14 Tage vor Ablauf der jeweiligen Frist in bei uns eingegangen sein, da wir ansonsten keine Garantie für die fristgemäße Abgabe geben können und für durch Verspätungen eventuell entstehende Bussgelder nicht haften. Die Jahresabschlüsse (Annual Accounts) müssen grundsätzlich in der für Grossbritannien erforderlichen Form bei uns eingereicht werden.

9. Informations-, Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten seitens des Bestellers

Der Besteller muss Änderungen seiner Kontaktdaten umgehend schriftlich mitteilen, womit insbesondere die Firmenanschrift, die Email-Adresse sowie die Telefonnummer gemeint sind. Wir sind nicht verpflichtet bei unaktuellen gewordenen Daten Recherchen über den Verbleib von Gesellschaften oder Vertragspartnern anzustellen.

Sendungen gleich welcher Form, die an die bei der Bestellung mitgeteilten oder an zuletzt durch den Kunden aktualisierten Anschriften oder Email-Adressen geschickt wurden, gelten als zugestellt.

Bei der Bestellung eines Firmenkonto ist der Kunde verpflichtet, alle von der jeweiligen Bank gewünschten Auskünfte und Unterlagen bereitzustellen, was das Erbringen von Ausweisdokumenten, Adressnachweisen oder anderen Dokumenten beinhalten kann. Insbesondere bei Kontoeröffnung in England oder im EU-Ausland sind geeignete Belege auch zum angegebenen Geschäftszweck zu erbringen. Kommt alleine aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden oder wegen falscher im Sinne von nicht wahrheitsgemässer Angaben seitens des Bestellers kein Vertrag mit der Bank zustande, so ist eine Rückzahlung der Servicegebühr für die Kontoeröffnung ausgeschlossen.

10. Haftungausschluss

Die easy & simple Formations UK Ltd. übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche die sich auf Schäden beziehen, die aus der Nutzung der dargebotenen Informationen resultieren, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

11. Datenschutz

Es wird darauf hingewiesen, dass die bei der Bestellung übermittelten firmenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden keinesfalls an Dritten weitergegeben mit Ausnahme von Banken, falls eine Kontoeröffnung bestellt wurde und dies in diesem Kontext ausdrücklich erwünscht ist.

12. Rechte an Materialien

Sämtliche Rechte an urheberrechtlich geschützten Materialien sind vorbehalten. Der Kunde ist nicht berechtigt die Inhalte des Internetangebots sowie sonstiger Unterlagen außerhalb der vertraglichen Zwecke zu nutzen oder zu verbreiten.

13. Sonstiges

Die gelieferten Unterlagen sind grundsätzlich für die Handelsregistereintragung in der Schweiz und für die Eröffnung eines Bankkontos in der Schweiz geeignet und entsprechen den gesetztlichen Vorschriften. Es kann jedoch in Einzelfällen vorkommen, dass für die Eintragung weitere Zusatzdokumente gefordert werden. Diese sind nicht im Kaufpreis enthalten, sondern werden gesondert berechnet. Es obliegt den Vertretern der Gesellschaft sich im Vorfeld beim zuständigen Amt oder der Bank diesbezüglich kundig zu machen. Die Servicepakete beinhalten nicht die Vertretung von Gesellschaften gegenüber Schweizer Behörden und Gerichten.

14. Gerichtstand

Für die Vertragsbeziehung mit unseren Kunden gilt britisches Recht. Der vereinbarte Gerichtsstand ist London, England.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung davon unberührt.