Die meisten Banken möchten bei ausländischen Firmen einen konkreten Bezug zur Schweiz sehen, weil ansonsten davon ausgegangen wird, dass eine englische Limited nur in England tätig ist. Das bedeutet, eine Kontoeröffnung sollte man immer erst nach der Anmeldung der Zweigniederlassung beim zuständigen Handelsregisteramt durchführen und es muss der Bank gegenüber betont werden, dass das Konto für die Niederlassung in der Schweiz eröffnet werden soll.
Dabei ist zu beachten, dass Firmenkonten nicht telefonisch eröffnet werden. Es hat insofern absolut keinen Zweck zuerst bei einer Bank anzurufen, um sich nach Details zu einer Kontoeröffnung zu erkundigen, weil sich Call-Center-Mitarbeiter in der Regel nicht mit englischen Limiteds auskennen, wenn sie sich überhaupt mit irgendetwas auskennen.
Es ist deshalb in jedem Fall zu empfehlen, für eine Kontoeröffnung persönlich bei der Bank vorbeizugehen und zwar mit den folgenden Firmenunterlagen:
Akkurate und saubere Firmenunterlagen sind für eine Kontoeröffnung ein Muss, da ansonsten die Devise gilt: Wer mit leeren Händen in eine Bank hineingeht, kommt auch mit leeren Händen wieder heraus.
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