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#Limiteds & Steuern

Auch eine Limited muss Steuern zahlen. Nur wo?

Steuern der Kantone und Gemeinden

Die Kantone erheben ebenfalls eine Gewinnsteuer, die allerdings im Gegensatz zu der durch den Bund erhobenen Steuer in unterschiedlicher Weise proportional bzw. progressiv ist.

Das bedeutet der Prozentsatz ist abhängig von der Höhe des erwirtschaften Gewinns, wobei hier auch die sogenannten Ertragsintensität eine Rolle spielt.  Die Ertragsintensität ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen Kapital und Reserven einerseits und dem erzielten Reingewinn andererseits.

  • BS, GL, UR und ZH erheben auf die Grund- bzw. Proportionalsteuer unterschiedliche, progressive Zuschläge.
  • AG, SO, SG und TG arbeiten mit einem Zweistufentarif, wobei ausgeschüttete Gewinne zu einem reduzierten Tarif besteuert werden.
  • Die Kantone BL, GR und NE wenden einen progressiven Tarif an.
  • BE, SZ, VS und ZG haben ein gemischtes, mehrstufiges Tarifsystem, das nach der Höhe des Gewinns abgestuft ist.

Am günstigsten ist der Kanton ZG. Die höchsten Gewinnsteuern haben BS, BL, GE, GL, SO und ZH.

Besteuerung Gesellschaftskapital

Fast alle Kantone erheben zudem Steuern auf das Gesellschaftskapital (Kapitalsteuer) sowie eine Steuer vom einbezahlten Grund- oder Stammkapital und den Reserven vor, wobei eine Abgabe von 3 bis 9 Promille üblich ist.

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