Die Eintragung einer Zweigniederlassung beim zuständigen Handelsregisteramt erfordert einen schriftlichen Antrag, der von allen Geschäftsführern der Limited in Beisein einer Urkundsperson unterzeichnet werden muss, da die Unterschrift/en auf diesem beglaubigt sein müssen.
Dieser Antrag muss dann zusammen mit dem Gesellschafterbeschluss und den vollständigen beglaubigten Firmenunterlagen nebst bestätigter, deutscher Übersetzung beim Amt eingereicht werden.
Die Angaben auf diesem Antrag sind dabei nicht zufällig auswählt, sondern diese sind durch die Handelsregisterverordnung fest und zwingend vorgegeben.
Ein solcher Antrag ist enthalten in den folgenden Gründungspaketen: