#Kontoeröffnung

Tipps für die reibungslose Eröffnung eines Firmenkontos

Was wird als Adressnachweis akzeptiert?

Da es in angelsächsischen aber auch anderen Ländern keine Meldepflicht wie in der Schweiz gibt, erfolgt der Nachweis über eine Wohnanschrift hier traditionell mit einer Verbrauchsrechnung (Utility Bill), die aktuell sein muss und nicht älter als drei Monate sein darf.

In Frage kommen Rechnungen für:

  • Festnetz-Telefon
  • Strom
  • Wasser
  • Gas

Auch ein Schreiben von einer Bank oder Kontoauszüge werden als Adressnachweis akzeptiert, sofern diese per Post zugestellt wurden.

NICHT als Adressnachweis gelten:

  • Verbrauchsrechnungen, die älter als drei Monate sind
  • Rechnungen für Mobilfunk oder Internet
  • Rechnungen von Versicherungsunternehmen
  • Irgendwelche Schreiben der Polizei oder von sonstigen Behörden
  • Rechnungen, bei denen nicht klar ersichtlich ist, was genau berechnet wurde.
  • Bussgeldbescheide
  • Selbst ausgedruckte Online-Kontoauszüge
  • alles andere, was keine Verbrauchsrechnung ist

Sollte Ihnen die Beschaffung eines geeigneten Adressnachweises Schwierigkeiten bereiten, so kann ersatzweise bei den meisten Banken auch eine aktuelle Meldebestätigung eingereicht werden.