#Kontoeröffnung

Tipps für die reibungslose Eröffnung eines Firmenkontos

Kontoeröffnung in der Schweiz

Für die Eröffnung eines Firmenkontos in der Schweiz sind ein paar Feinheiten zu beachten, die entscheiden, ob eine Kontoeröffnung holprig oder weniger holprig verläuft.

Kontoeröffnung erst nach der Eintragung der Zweigniederlassung in das Handelsregister

Grundsätzlich kann bei jeder Schweizer Bank ein Geschäftskonto für eine Limited eröffnet werden - allerdings bei fast allen Banken erst NACH der Eintragung der Zweigniederlassung in das Schweizer Handelsregister.

Es muss bei Gesprächen mit der Bank deshalb auch immer stark betont werden, dass „ein Konto für die Schweizer Zweigniederlassung einer englische Limited Company” benötigt wird, damit auch klar ist, dass sich die Geschäftstätigkeit in der Schweiz abspielt und für diese ein Konto benötigt wird. 

Bankmitarbeiter denken ansonsten, dass die Limited nur in England ist, wobei sich dann die Frage stellt, was diese Limited dann mit einem Schweizer Konto will. Für Auslandsgesellschaften, die mit der Schweiz nichts zu tun haben, eröffnen die meisten Schweizer Banken kein Konto, es sei denn man bringt einen grossen Koffer voller Geld zur Kontoeröffnung mit.

Finger weg vom Telefon

Wer sich nach den Modalitäten für eine Kontoeröffnung bei einer bestimmten Bank erkundigen will, macht am besten eines: Einen grossen Bogen um das Telefon. Anrufe bei Banken führen in der Regel zu absolut gar nichts. Man landet hier nämlich meistens nicht direkt bei einer Bankfiliale, sondern in einem Call-Center mit Mitarbeitern, die mit dem Thema Limited oft überfordert sind und sich damit nicht auskennen, wenn Sie sich überhaupt mit irgendetwas auskennen. Dementsprechend nutzlos fallen die Antworten aus. Ein persönlicher Besuch bei der Filiale, bei der auch das Konto eröffnet werden soll, ist deshalb unabdingbar. 

Die Unterlagenausstattung muss stimmen

Grundsätzlich gilt: Wer mit leeren Händen in eine Bank hineingeht, kommt auch mit leeren Händen wieder raus. Ebenso unabdingbar für eine Kontoeröffnung ist deshalb ein tadellose und vollständige Firmendokumentenausstattung, die auch dann mitgebracht werden muss, wenn man sich nur vorab erkundigen will.  Diese besteht aus:

  • Den beglaubigten englischen Firmenunterlagen mit Apostille und beglaubigter Übersetzung (bzw. einer beglaubigten Fotokopie davon)
  • dem Schweizer Handelsregisterauszug

Je mehr Stempel präsentiert werden, desto lauter quietscht der Bankmitarbeiter vor Freude. Günstig ist es, insbesondere wenn noch keine Webseite vorhanden ist, auch Anschauungsmaterial mitzubringen, das den Geschäftszweck des Unternehmens illustriert, da für Banken auch die Herkunft der Gelder eine Rolle spielt.

Abhängig vom konkreten Fall kann sich stattdessen - oder zusätzlich - auch eine Kontoeröffnung in England empfehlen.