Einmal jährlich müssen alle Limited Companies ihren Jahresabschluss (Annual Accounts) beim englischen Handelsregister einreichen.
Es geht hierbei um die Veröffentlichung des Abschlusses mit dem Zweck diesen der Allgemeinheit zugänglich zu machen und nicht etwa um die Einreichung des Jahresabschlusses beim englischen Steueramt.
Die Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses betrifft dabei jede Limited Company, einerlei, ob diese auch in England steuerpflichtig ist oder nicht, da es sich hierbei um eine Publikationspflicht handeln, die völlig unabhängig von der Einreichung einer Steuererklärung ist. Es geht also nicht um die Abgabe der Bilanz im Zusammenhang mit einer Steuererklärung.
Bei ausschliesslich in der Schweiz tätigen Limited Companies entspricht die Gesamtbilanz der Firma inhaltlich der Schweizer Bilanz. Es muss dann die Bilanz aus der Schweiz in England eingereicht werden. Diese Bilanz muss dazu noch übersetzt und in das englische Rechnungslegungssystem überführt werden.
Hat eine Gesellschaft im jeweiligen Bilanzierungszeitraum keine Umsätze getätigt, so wird eine Bilanz für ruhende Gesellschaften (Dormant Company Accounts) eingereicht. Manche Kunden wünschen nicht, dass der Schweizer Jahresabschluss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. In solchen Fällen können ebenfalls Dormant Accounts eingereicht werden. Das entspricht zwar nicht ganz den Vorschriften, aber es zählt nicht zu den Aufgaben des englischen Handelsregisters Bilanz inhaltlich zu überprüfen.
Der späteste Termin für die Einreichung des Jahresabschlusses in England ist - sofern das finanzielle Geschäftsjahr in England mit dem Kalenderjahr synchronisiert wurde-, immer der 30. September des Folgejahres.
Achtung: Für Verspätungen werden Bussgelder von bis zu GBP 1500.- erhoben und wird gar keine Bilanz eingereicht, so wird die jeweilige Firma wieder von Amts wegen gelöscht.