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#Firmendokumente

Die wichtigsten Unterlagen in der Übersicht

Gesellschafterbeschlüsse

Schriftliche Gesellschafterbeschlüsse sind eine offizielle Willensäußerung der Gesellschafter. Bei einer GmbH ebenso wie bei einer Limited Company dienen Sie dazu, das Abgesprochene verbindlich festzuhalten und auch für Dritte zu dokumentieren und zu belegen. Sie werden für eine Reihe von Gelegenheiten verwendet.

Beschlüsse können das Ergebnis einer Gesellschafterversammlung sein. Werden die Ergebnisse in einem Sitzungsprotokoll zusammengefasst, so werden sie in England als Minutes und in der Schweiz einfach als Protokoll bezeichnet. 

Beschlüsse müssen allerdings nicht zwingend immer das Ergebnis einer Gesellschafterversammlung sein, sondern können auch im Umlaufverfahren unterzeichnet werden, ohne dass die Gesellschafter sich versammeln. Sie werden dann als Written Resolutions bezeichnet, die - falls es mehrere Gesellschafter gibt -, von einem zum anderen gereicht bzw. geschickt werden. Ein solcher Beschluss wird in der Schweiz Zirkularbeschluss genannt.

Zu den wichtigsten Gesellschafterbeschlüssen, die auch in der Schweiz benötigt werden, zählt der Beschluss zur Berufung der Geschäftsführer und der Beschluss, eine Zweigniederlassung in der Schweiz zu errichten. 

Auch für die Abmeldung einer Zweigniederlassung oder bei Änderungen bei den Inhabern oder Geschäftsführern oder auch der Schweizer Geschäftsanschrift werden solche Beschlüsse benötigt.

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