Beschlüsse können das Ergebnis einer Gesellschafterversammlung sein. Werden die Ergebnisse in einem Sitzungsprotokoll zusammengefasst, so werden sie in England als Minutes und in der Schweiz einfach als Protokoll bezeichnet.
Beschlüsse müssen allerdings nicht zwingend immer das Ergebnis einer Gesellschafterversammlung sein, sondern können auch im Umlaufverfahren unterzeichnet werden, ohne dass die Gesellschafter sich versammeln. Sie werden dann als Written Resolutions bezeichnet, die - falls es mehrere Gesellschafter gibt -, von einem zum anderen gereicht bzw. geschickt werden. Ein solcher Beschluss wird in der Schweiz Zirkularbeschluss genannt.
Zu den wichtigsten Gesellschafterbeschlüssen, die auch in der Schweiz benötigt werden, zählt der Beschluss zur Berufung der Geschäftsführer und der Beschluss, eine Zweigniederlassung in der Schweiz zu errichten.
Auch für die Abmeldung einer Zweigniederlassung oder bei Änderungen bei den Inhabern oder Geschäftsführern oder auch der Schweizer Geschäftsanschrift werden solche Beschlüsse benötigt.
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